DE026.21 Frieden
F. Schriften Minnos
1. Gesetze und Richtlinien
Den Frieden bewahren
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[30] Aus Minnos Schriften
So wenn da ein Mann ist, dermaßen arg, daß er unsere Nachbarn beraubt, Mordtaten tut, Häuser brennt, Jungfrauen schändet, was es auch sei, das arg ist, und unsere Blutsgenossen wollen das gerächt haben, so ist es recht, daß man den Täter fasse und in ihrer Gegenwart töte, auf daß darüber kein Krieg komme, wodurch Unschuldige büßen würden für den Schuldigen. Wollen sie ihn den Leib behalten und die Rache abkaufen lassen, so mag man das gewähren. Doch ist der Mörder ein König, Grevetmann, Graf oder was es sei, der über die Sitten wachen soll, so müssen wir das Übel bessern, aber er muß seine Strafe haben. Führt er einen Ehrennamen auf seinem Schilde von seinen Ahnen, so dürfen seine Sippen diesen Namen nicht länger führen, darum daß die eine Sippe Sorge haben soll über die Gesittung der anderen.
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