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DE029.12 Handel: Difference between revisions

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===Fußnoten===
 
<references />
'''[/35] Nützliche Sachen aus den nachgelassenen Schriften Minnos'''
 
Minno war ein alter Seekönig, Seher und Weisgieriger. Den Kretensern hat er Gesetze gegeben. Er ist geboren an den Lindaorten, und nach all seinem Widerfahren hat er das Glück genossen, in Lindaheim zu sterben.
 
:So wenn unsere Nachbarn ein Teil Land oder Wasser haben, das uns gut scheint, so fügt es sich für uns, daß wir es zu Kauf fragen; '''[36]''' wollen sie das nicht tun, dann muß man sie das behalten lassen. Das ist nicht Fryas Rat, und es würde Unrecht sein, es abzuhändigen.
 
:[1.] So wenn Nachbarn zusammen keifen und streiten über andere Sachen als Land, und sie bitten uns, ein Urteil zu sprechen, so soll man das lieber unterbleiben lassen. Doch wenn man da nicht umhin kann, so soll man das ehrlich und rechtfertig tun.
 
:[2.] Kommt da jemand und sagt: »Ich habe Krieg, nun müßt ihr mir Helfen«, oder ein anderer kommt und sagt: »Mein Sohn ist unjährig und unfähig, und ich bin alt; nun will ich dich zum Vormund über ihn und über mein Land stellen, bis er jährig sei«, – so hat man das zu verweigern, auf daß wir nicht in Zwist kommen mögen über Sachen, widerstreitend unseren freien Sitten.
 
:[3.] So wenn da kommt ein ausländischer Kaufmann auf den zugelassenen Markt zu Wyringen oder zu Almanland und er betrügt, so wird ihm sofort Marktbuße auferlegt und er durch die Maiden über das ganze Land kennbar gemacht. Kommt er dann zurück, so soll niemand von ihm kaufen: er soll sich davonmachen, so wie er gekommen ist. Desgleichen, so wenn Kaufleute gekoren werden, um zu Markt zu gehen oder mit der Flotte zu fahren, so hat man allein solche zu kiesen, die man Zug um Zug kennt und die in einem guten Rufe stehen bei den Maiden. Geschieht es trotz alledem, daß ein arger Mann sich darunter befindet, der die Leute betrügen will, so haben die anderen dem zu wehren. Hat er es schon getan, so muß man das bessern und den Missetäter aus den Landen bannen, auf daß unser Name überall mit Ehren genannt werden soll.
 
:Aber wenn wir uns auf einem ausländischen Markt befinden, sei es nah oder fern, und es geschieht, daß das Volk uns Leid tut oder bestiehlt, so haben wir mit hurtigem Sinne zuzuschlagen; denn, obschon wir alles tun um des Friedens willen, unsere Halbbrüder dürfen uns niemals gering achten noch wähnen, daß wir ängstlich sind.
 
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Revision as of 11:13, 4 September 2024

F. Schriften Minnos

1. Gesetze und Richtlinien

Handel und Streit

29.12

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